Das „Kornhus“ - auch Steinernes Haus genannt - war eins der vier steinernen Häuser, welche in der Ära der Weserrenaissance vom 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts in Bad Münder entstanden sind. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde dieses eindrucksvolle Gebäude als Kornmagazin mit einem zweigeschossigen massiven und feuersicherem Unterbau und einer ein Meter breiten Bruchsteinmauer erbaut. Viele Städte besaßen damals für Notzeiten, wie beispielsweise Belagerungen, Missernten oder Feuersbrünste solche Kornhäuser, in denen Getreide bevorratet wurde. Bis 1928 war im „Kornhus“ eine Bäckerei untergebracht. Deren Abwärme war eine vortreffliche Trocknungshilfe und wurde auf die Kornböden des dreigeschossigen Daches geleitet. Ein steinerner Landsknecht, der den Giebel des Kornhauses bekrönt, trägt eine Fahne mit der Jahreszahl 1772. Die erste Konzession zum Betrieb einer Gaststätte wurde 1924 vergeben. So erhielt das Gebäude zunächst den Namen „Haus der Väter“. Auch nach dem 2. Weltkrieg blieb das „Kornhus“ eine Speisewirtschaft, die von den heutigen Eigentümern (Fam. Mildenberger) liebevoll renoviert wurde.
Obwohl sich die Anbauflächen der Stadt Münder seit dem Mittelalter nur wenig veränderten, konnte die Stadt Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Bedarf an Korn nicht decken und musste Getreide von außerhalb zukaufen. Auch wenn man im Tausch gegen die Eingemeindung der Vorstadt Salz 20 Morgen Land (im Jahr 1836 entsprach 1 Morgen = 2.621 m²) an das Amt Springe abgegeben musste, war dies sicher mit ursächlich für die Verknappung von Getreide in Münder. Dennoch war eine Verknappung von Getreide und der Zukauf wie auch die Lagerung im Kornhus nichts grundsätzlich Ungewöhnliches im Lauf der Jahrhunderte. Um 1850 umfasste das gesamte städtische Gebiet 3.545 Morgen Ackerland und 350 Morgen Wiese. Davon entfielen auf Auswärtige 640 Morgen. Die Stadt selbst verfügte über 310 Morgen und die Kirche besaß 301 Morgen. Die sozialen Unterschieden manifestierten sich in einer Zweiklassengesellschaft: Man unterschied zwischen den Reihebürgern und den sog. Häuslingen. Während Reihebürger die vollen Bürgerrechte nutzen konnten, genossen Häuslinge eher ein erweitertes „Bleiberecht“. Der Unterschied kam u.a. durch den Besitz an Grund und Boden zum Ausdruck. Der Grundbesitz der Reihebürger lag etwa 10 mal höher als der der Häuslinge. An Ackerland und Wiesen besaßen die 221 Reihebürger 2.361 und die etwa 280 Häuslings-Familien 261 Morgen. Auch innerhalb der Gruppe der Häuslinge gab es erhebliche Unterschiede. Sechs Häuslinge hatten 5 bis 10 Morgen Land und 14 Häuslingen gehörten 2 bis 5 Morgen. Die meisten besaßen weniger als 2 Morgen oder nur einen kleinen Garten. Auch am Viehbestand zeigten sich die sozialen Unterschiede. Als Beispiel sei hier genannt, dass den Reihebürgern 297 Kühe und Rinder, den Häuslinge dagegen nur 6 Kühe gehörten.